Recht des Wohnungseigentums mit neuen Regelungen – WEMoG ab 01.12.2020 in Kraft

Recht des Wohnungseigentums mit neuen Regelungen – WEMoG ab 01.12.2020 in Kraft

Bereits der vollständige Name des WEMoG beschreibt, was es bewirken soll. Durch das Gesetz soll die Elektromobilität gefördert, das Wohnungseigentumsgesetz modernisiert und sollen die kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften geändert werden. Die umfassende Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bringt also zahlreiche Neuerungen und deutliche Veränderung sowohl für die Wohnungseigentümer als auch für die Verwalter einer WEG mit sich.
Einige wichtige Änderungen im Überblick:
                – Bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum bereits mit einfacher Mehrheit möglich.
                – Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
                – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Träger der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
  – Erweiterung der Befugnisse des Verwalters zum alleinigen Handeln bei geringfügigen Maßnahmen.
                – Weitgehende Vertretungsbefugnis des Verwalters im Außenverhältnis
                – Online-Teilnahme an Eigentümerversammlung durch Eigentümerbeschluss möglich.
                – Eigentümerversammlungen müssen mit einer Frist von 3 Wochen einberufen werden.
                – Haftung ehrenamlticher Beiräte nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Es lohnt sich daher in jedem Fall, sich schnell mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, da diese nicht nur Erleichterungen, sondern auch teilweise ganz neue Möglichkeiten sowohl für Eigentümer aber auch Verwalter bieten.