Corona-Testpflicht an bayerischen Schulen wirft rechtliche Bedenken auf

Corona-Testpflicht an bayerischen Schulen wirft rechtliche Bedenken auf

In Bayern soll eine Corona-Testpflicht an Schulen eingeführt werden.

 

Erst Anfang März hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und damit die oberste Instanz der Bayerischen Gerichtsbarkeit mit Kontrolle über Entscheidungen der Verwaltung, unmissverständlich zu einer Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen geäußert. Nichts anderes kann und darf für Schüler gelten.  

 

Unsere Kanzlei ist mit Eilantragsverfahren zu diesem Thema befasst.

 

Selbst das Infektionsschutzgesetz sieht nur eine regelmäßige Testung von ansteckungsverdächtigen Personen vor, nicht aber anlasslose Massentests von Schülern.

 

Man darf auf die weitere Entwicklung und die Reaktion der Justiz durchaus gespannt sein.