Neuer Bussgeldkatalog: Legen Sie Einspruch ein – kein Fahrverbot!

Neuer Bussgeldkatalog: Legen Sie Einspruch ein – kein Fahrverbot!

Seit 28.04.2020 sollte der neue, verschärfte Bußgeldkatalog gelten.
Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts sieht er ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Allerdings sind die Neuregelungen nie wirksam geworden, da im Rahmen der einschlägigen Änderungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Verstoß gegen das sog. Zitiergebot des Art. 80 GG passierte. Das verfassungsrechtlich notwendige Zitieren einer Ermächtigungsgrundlage erfolgte nicht für die Sanktion des Fahrverbots, was zwingend erforderlich gewesen wäre.
Die neuen Regelfahrverbote können deshalb nicht mehr zur Anwendung kommen. Legen Sie daher Einspruch ein!
Auch in anderen Fällen kann der Einspruch sinnvoll sein!