FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
SYLVIA EBNER-FUCHS

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht umfasst dabei Sachverhalte wie z. B. Ehescheidungen, Unterhaltsfragen, Fragen im Sorge- und Umgangsrecht, Eheverträge, jedoch auch Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Nicht nur bei einer Scheidung ist z. B. das Unterhaltsrecht von entscheidender Bedeutung. Gern vertritt Sie die Anwältin auch bei einer Unterhaltsanpassung oder beim Erlangen eines sogenannten Unterhaltsvorschusses. Rechtsanwältin Schurr aus der Straubinger Rechtsanwaltskanzlei informiert Sie umfassend über einen bestehenden Anspruch und setzt diesen notfalls auch gerichtlich durch.