Klimaschutz am Bau – Neuregelung ab 2021!

Klimaschutz am Bau – Neuregelung ab 2021!

Schon ab dem nächsten Jahr müssen nach der EU-Gebäuderichtlinie neue Gebäudevorhaben im Wohn und Gewerbebereich als sog. Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Damit soll mehr Energieeffizienz erreicht werden. Die EU-Gebäuderichtlinie gilt seit 2010 und sollte den Energieverbrauch von Gebäuden senken helfen, indem Heizung oder Kühlung der betreffenden Gebäude als Hauptursachen für hohe Energieverbrauche optimiert werden. Technische und rechtliche Regeln greifen hier ineinander. Fragen? Sprechen Sie uns an!