Für Fitnessstudios erfolgreich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – vollständige Schließung nicht rechtmäßig!

Für Fitnessstudios erfolgreich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – vollständige Schließung nicht rechtmäßig!

Seit letzter Woche Montag gehen wir gegen die vollständige Schließung der Fitness-Studios in Bayern vor. Für mehrere Betreiber aus Ostbayern, Oberbayern und Franken wurden wir mit Normenkontroll(Eil-)Anträgen aktiv. Der BayVGH entschied hat nun anhand eines Musterfalls entschieden, dass § 10 Abs. 4 der aktuell geltenden 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unwirksam ist, wonach der Betrieb von Fitnessstudios gänzlich untersagt ist. Der BayVGH bestätigt die u.a. von uns argumentativ vertretene Auffassung, wonach jedenfalls Individualsport auch innerhalb von Fitnessstudios zulässig sein muss. Ansonsten würde eine Benachteiligung der Inhaber von Fitnessstudios erfolgen, die mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist. Die vollständige Schließung ist nicht verhältnismäßig.
Ein wichtiger Etappensieg für die Branche! Mal schauen, wie es weitergeht. Die Corona-Rechtslage bleibt leider weiter spannend …