Corona-Recht – Impfpriorisierung wird nun streitig

Corona-Recht – Impfpriorisierung wird nun streitig

Nachdem seit der ersten Phase der Corona-Pandemie vor allem die umfassenden Beschränkungen Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen waren, gerät nun zunehmend das Impfen in den Fokus juristischer Betrachtung.

Im Saarland wollte sich ein Gymnasiallehrer mit der für Grundschullehrer geltenden Priorität gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Verwaltungsgericht (VG) des Saarland hat den Eilantrag des Lehrers aber zurückgewiesen (Beschl. v. 29.03.2021, Az. 6 L 295/21). Im Vergleich zu Schülern einer weiterführenden Schule benötigten Grundschulkinder mehr Zuwendung und Nähe. Dies stelle einen sachlichen Grund für die Differenzierung im Rahmen der Priorisierung dar. Nach Ansicht der saarländischen Verwaltungs-Richter habe der Antragsteller keinen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf die gleiche Priorisierung wie Grundschullehrer – selbst wenn die CoronaImpfV des Landes verfassungswidrig sein sollte. Zwar bestünden nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) bei Einhaltung der für alle Schulformen gleichen Hygieneregeln keine relevanten Unterschiede hinsichtlich des Infektionsrisikos. Es sei aber zulässig, die Impfreihenfolge nicht nur anhand der Gesundheits- bzw. Infektionsgefahren festzulegen. Die höhere Priorisierung von Grundschullehrern beruhe auf der Annahme, dass Grundschulkinder mehr Nähe benötigten als ältere Kinder. Deshalb gebe es dort auch Schwierigkeiten, die Abstandsregeln umzusetzen. Dem Antragsteller entstünden dadurch, dass er noch auf seinen regulären Impftermin warten muss, auch keine schweren und unzumutbaren Nachteile. Sein Ansteckungsrisiko sei nicht höher als das vieler anderer Personen, die genau wie Lehrer am Arbeitsplatz zwingend mit vielen anderen Menschen in Kontakt kommen. Eine vorgezogene Impfung des Antragstellers bzw. sämtlicher Lehrer an weiterführenden Schulen würde die Impfung anderer Personen mit eventuell höheren individuellen Gesundheitsrisiken ungerechtfertigter Weise verzögern, so das Verwaltungsgericht.

Weitere Entscheidungen rund um das Thema Impfen bleiben abzuwarten.