03 Sep Ungleichbehandlung des Handels u. a. Branchen bei November-/Dezemberhilfe – Klagewelle rollt an
Klagen von Handelsunternehmen wegen der Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen der Bundesregierung haben durchaus Aussicht auf Erfolg.
Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Handelsverband HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Das Gutachten der Kollegen einer renommierten deutschen Großkanzlei arbeitet heraus, dass in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Hilfsprogramme für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz zu erkennen ist, der Verfassungsrang auf der Ebene eines Grundrechts hat. Denn u.a. der Einzelhandel erhält im Gegensatz zu den Gastronomen für seine seit Mitte Dezember geschlossenen Geschäfte keinen Umsatzausgleich. Er wird auf die Überbrückungshilfe III und die dort geregelte Teil-Erstattung der Fixkosten verwiesen.
„Alle sind gleich, manche sind gleicher?“ titelt zu diesem Thema ein Unternehmer-Magazin aktuell und sieht bereits eine Klagewelle anrollen. Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben können Einzelhändler und andere Betroffen, wenn sie rechtzeitig Anträge gestellt haben und Ablehnungsbescheide oder keine Auszahlung erhalten haben.
Wir haben mit als erste in letzter Zeit bereits einige Klagen erhoben und warten mit vielen gespannt darauf, wohin die Rechtsprechung sich entwickeln wird. Fragen oder selbst betroffen? Kommen Sie auf uns zu!